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Corona: Ausgangssperre - ja oder nein?

Erstellt 19.03.2020, von kilian. Kategorie: Off-Topic. 49 Antworten.

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anonym
19.03.2020
[Post gelöscht]

Benutzerbild von TaLaLe
vegan115 Postsweiblich79809Level 2
20.03.2020
Im Grunde genommen, lebe ich schon so; und meine Family auch. Wir verlassen das Haus nur zum einkaufen, Arztbesuch und zum Gassi gehen mit den Hunden. Bei gutem Wetter sind wir Nachmittags im Garten. Ich weiß gar nicht, ob das bei einer Ausgangssperre erlaubt ist.

Ich hoffe nicht, dass es so weit kommt, dass eine Ausgangssperre festgelegt wird. Aber wenn sich die Menschen weiterhin so benehmen wird das kommen.

Die Jugendlichen sind meiner Meinung nach sehr uneinsichtig. Ich habe so ein Exemplar zu Hause sitzen. Sie verstehen den Ernst der Lage Null! Dennoch hält sich meine älteste dran, wenn auch widerwillig. (Bleibt ihr auch nix anderes übrig). Ich kann es wiederum nicht verstehen, dass sie so egoistisch sind. Partys im Park oder anderswo, eine “Mir doch egal - ich habs ja nicht-und wenn dann wird’s nicht schlimm“ Einstellung... Ich kann da nur mit dem Kopf schütteln. Vermutlich ist genau das das Problem: Wenn sie’s bekommen oder haben wird’s entweder nicht bemerkt oder der Verlauf ist ganz mild.

Gestern war ich beim Hausarzt; vor mir eine junge Mutter mit ihrem ca. 3 Jährigen Kind (hustend). „Er hustet so viel, ich weiß nicht ob er Corona haben könnte...“ Da muss ich mich schon ganz schön anstrengen nicht aus zu flippen!!!!

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PeeBee
20.03.2020
Ich habe mich erkundigt. Jedes Bundesland kann die Ausgangssperre individuell "gestalten". So kann man z.B. Joggen und Einzelsport durchaus zulassen. Jede Maßnahme muss aber begründet werden.

Falls es jemanden interessiert:

Generelle Basis ist das Grundrecht auf Freizügigkeit, wozu auch die Bewegungsfreiheit gehört. Im Grundgesetz Artikel 11 steht:

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

Benutzerbild von Hans-Vurst89
vegan26 PostsmännlichFrankfurt am MainLevel 2Supporter
20.03.2020
Zitat PeeBee:
Ich habe mich erkundigt. Jedes Bundesland kann die Ausgangssperre individuell "gestalten".


Zumindest so lange nicht von höherer Ebene was anderes erlassen wird (Bund oder EU).
Soweit ich weiß^^

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PeeBee
20.03.2020
Ja, klar. Aber das erlaubt ja auch der zitierte GG-Artikel.

Zitat TaLaLe:
Bei gutem Wetter sind wir Nachmittags im Garten. Ich weiß gar nicht, ob das bei einer Ausgangssperre erlaubt ist.


Soviel ich weiss, gilt eine Ausgangssperre NUR für öffentliche Wege, Strassen, Plätze. Dein Garten ist ja nicht öffentlich. Ich werde unseren Garten auf jeden Fall betreten, er liegt hinter dem Haus.

Die Jugendlichen sind meiner Meinung nach sehr uneinsichtig.


Leider sieht man hier im bayrischen Rundfunk auch Biergärten und Cafés, in denen nicht nur erwachsene, sondern auch ÄLTERE und ALTE Erwachsene sitzen. Ich raffe das nicht mehr.

Ich habe so ein Exemplar zu Hause sitzen. Sie verstehen den Ernst der Lage Null!


Ein wenig verstehe ich das schon. Ein grosser Teil der Jugendlichen hatte in seinem Leben nie wirkliche Probleme, ihnen wurde immer "universelle Freiheit" und "viel Spass" gepredigt und manchmal von den Eltern auch vorgelebt. Und plötzlich wird Verzicht gefordert, keine Party, kein Fun, keine Disco. Wir Alten habe ja unsere Probleme mit all dem, obwohl wir ja noch Eltern hatten, die den Krieg erlebt haben, ich selbst habe die Hamsterkäufe Mitte der 50er Jahre (als die BRD der Nato beitrat, und man Krieg befürchtete) und von 1962 (als die Kubakrise die Welt an den Rand des Atomkriegs führte) selbst miterlebt, und dennoch reagiere ich manchmal blöd in dieser Situation, WILL es auch nicht verstehen, weil es zum Verzweifeln ist! OK, ich halte mich dran, denn bei mir überwiegt immer die Ratio in solchen Fällen. Aber ich kann Menschen, die das immer noch nicht ernst nehmen, ein wenig verstehen.


Ich kann es wiederum nicht verstehen, dass sie so egoistisch sind. Partys im Park oder anderswo, eine “Mir doch egal - ich habs ja nicht-und wenn dann wird’s nicht schlimm“ Einstellung...


Sie haben ja bisher nichts anderes gekannt, als dass Egoismus nichts Böses ist. Unsere ganze Gesellschaft ist in den letzten 30-40 Jahren dermaßen egoistisch und narzisstisch geworden, woher sollen sie es anders kennen, zumal es so eine Krise noch nie gegeben hat?!


Gestern war ich beim Hausarzt; vor mir eine junge Mutter mit ihrem ca. 3 Jährigen Kind (hustend). „Er hustet so viel, ich weiß nicht ob er Corona haben könnte...“ Da muss ich mich schon ganz schön anstrengen nicht aus zu flippen!!!!


Schrecklich, einfach nur schrecklich.


1x bearbeitet

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1 PostsLevel 1
20.03.2020
also ich gebe Killian recht

es ist immer so wenn in Deutschland irgendetwas verboten wird wird es immer öfter und intensiver gemacht. Manche erwachsenen sind wie Kinder wenn Mann einem Kind sagt das es da nicht hin soll oder das nicht machen soll wird es um Mama und Papa zu ärgern trotzdem gemacht

Also finde ich man sollte keine Ausgangssperre verhängen sondern jeder der sich nicht daran hält sollte gleich mal eine empfindliche Geldstrafe zahlen


Nichteinhaltung vom Abstand beim ersten mal 100 € beim zweiten mal 300 €
freies husten oder Niesen ohne wegdrehen in die armbeuge oder in ein Taschentuch 500-1000 euro bis es kapiert wird. wir wo alles einhalten bekommen noch Ausgangssperre wegen solchen vollIdioten die es immer noch nicht kapieren und sich einen Spaß daraus machen.

Benutzerbild von METTA
vegan4.644 Postsweiblich ObertshausenLevel 4Supporter
20.03.2020
Wie ist das mit Pflege von Verwandten bei der Ausgangssperre ? Wir müssen nächste Woche an drei Tagen für 6 Stunden jemanden in der Verwandtschaft betreuen, also außerhalb unseres Ortes, aber nur 5 km entfernt. Ich hoffe das geht dann noch ? :-( Wir wechseln uns mit anderen ab und hoffen natürlich, dass uns als Pflegenden kein Coronavirus trifft, sonst sieht es schlecht aus !

Lieben Gruß
METTA

Benutzerbild von Sunjo
vegan2.850 PostsweiblichLinzLevel 4Supporter
20.03.2020
Man darf dann ja noch aus guten Gründen raus, Metta. Aber vielleicht findet ihr noch eine andere Lösung? Weil es bei den Corona-Einschränkungen auch um deinen Schutz geht!

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PeeBee
20.03.2020
Ich weiss nicht, wie es in Hessen ist, Metta, in Bayern ist die Versorgung und Hilfe von Kranken (egal, ob verwandte oder nichtverwandte) ausdrücklich erlaubt, ja, erwünscht.


Benutzerbild von Hans-Vurst89
vegan26 PostsmännlichFrankfurt am MainLevel 2Supporter
20.03.2020
Hey Metta, das sind zwingend wichtige und notwendige gründe. Die Ausgangssperre wird gerechtfertigt und ein wichtiges Rechtsgut zu schützen, und zwar leib und Leben der Bevölkerung, sozugsagen das abwenden einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr. Die Pflege eines Hilfebedürftigen Verwandten erfüllt den selben zweck und ist somit ja gleichwertig. Kein Vollzugsbeamter wird dir das verwehren.

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