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Bundesrechnungshof lehnt Tierwohllabel ab

Erstellt 01.04.2021, von kilian. Kategorie: News & Aktuelles. 3 Antworten.

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Benutzerbild von kilian
Themen-Startervegan7.035 PostsmännlichBerlinLevel 4Team
Bundesrechnungshof lehnt Tierwohllabel ab
01.04.2021
Statt Tierquäler für weniger qualvolle Haltungen aus Steuergeldern zu bezahlen, sollten die gesetzlichen Maßnahmen verstärkt werden, sodass Tierhaltung generell dem Tierschutzgesetz entspricht. Dies sei zielführender und deutlich günstiger für die Steuerzahler.
https://www.vegpool.de/news/bundesrechnungshof-ruegt-tierwohllabel.html?newsid=2485

Der Bundesrechnungshof wird vielleicht als "neutraler" wahrgenommen als Opposition und Tierschützer, die genau das seit Jahren sagen...

Haken: Wenn deutsches Tierschutzrecht viel zu selten auch in der Praxis umgesetzt wird, bringen auch neue Gesetze wenig. (Interview mit Jura-Professor Jens Bülte: https://www.vegpool.de/magazin/prof-jens-buelte-tierschutzgesetz-interview.html )

Sunjo hatte hier bereits dazu geschrieben: https://www.vegpool.de/forum/nachrichten-aktuelles-termine/klatsche-fuer-kloeckner-2.html#post-57329

2x bearbeitet

Benutzerbild von METTA
vegan4.644 Postsweiblich ObertshausenLevel 4Supporter
01.04.2021
Ist schon interessant, dass der Bundesrechnungshof da jetzt gegen dieses Siegel Einhalt gebietet, aber welche politische Kraft hat er denn ? Kann er das Siegel verbieten ?


Lieben Gruß
METTA

Benutzerbild von kilian
Themen-Startervegan7.035 PostsmännlichBerlinLevel 4Team
01.04.2021
Er hat, soweit ich das verstehe, eine reine Beratungsfunktion.

Und so ist die Rüge allenfalls als ziemlich deutlicher Hinweis zu verstehen, dass Klöckner Mist gebaut hat und die Steuerzahler - wie schon so oft zuvor - wieder für den Quatsch bezahlen müssen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrechnungshof

Benutzerbild von Vegbudsd
vegan2.993 Postsmännlich35708 HaigerLevel 4Supporter
01.04.2021
Nach EU- Recht darf niemand ausSteuergeldern unterstützt werden, wenn die Handlung aufgrund von Gesetzen und Verordnungen sowieso verpflichtend ist. Bei Freiwilligkeit hingegen darf das Landwirtschaftsministerium durchaus z. B. Stallumbauten aus Steuermitteln fördern, sozusagen als Anreiz für mehr"Tierwohl". Aus diesem Grund macht die kluge Frau Klöckner genau das: Sie vermeidet auf Teufel komm raus jede gesetzliche Verschärfung fur z. B. Tiergefangenhaltung, um dann die von ihr gewünschten Veränderungen EU-rechtskonform mit sehr viel Steuergeld offiziell fördern zu dürfen.

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