06.03.2015Als Datenschutzbeauftragter wirkt man auf die Datenschutzgesetze hin, die Unternehmen befolgen müssen.
Jedes Unternehmen, bei denen ab 9 Mitarbeitern ständig mit personenbezogenen Daten arbeiten "müssen" einen Datenschutzbeauftragten haben. Zu den beschäftigten Personen zählen auch: Teilzeitkräfte, Auszubildende, Leiharbeitnehmer, Praktikanten und Telearbeitnehmer, und der Geschäftsfüher/in. Das ist leider nicht bei allen Unternehmen bekannt und kann hohe Geldbußen nach sich ziehen, bis zu EUR 50.000,-.
Eine kleine Auswahl an Tätigkeiten eines Datenschutzbeauftragten habe ich hier zusammengestellt:
http://suhling.biz/notwendige-datenschutzaufgaben-in-ihrem-unternehmen-fuer-mehr-rechtssicherheit
Hier ist ein kurzer Comic-Film zum Thema Datenschutz und Online-Shop:
https://www.youtube.com/watch?v=SwsgH_JWE-E
LG,
Peter
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