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Prof. Jens Bülte: "Die deutsche Intensivtierhaltung widerspricht dem Tierschutzgesetz"

Strafrechtler Prof. Dr. Jens Bülte
Strafrechtler Prof. Dr. Jens Bülte Bild: privat (links) / bearbeitet

Prof. Dr. Jens Bülte ist Professor an der Universität Mannheim und hat dort einen Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht inne.

Kommerzielle Tierhalter bleiben in Deutschland selbst bei schwerster Tierquälerei oft straffrei. Das hat der Jura-Professor in einer Auswertung strafrechtlicher Gerichtsverfahren herausgefunden und spricht von Agrarkriminalität.

Ob das deutsche Tierschutzgesetz wirklich stark genug ist und warum die Durchsetzung des geltenden Rechts auch im Tierschutzbereich für den Rechtsstaat wichtig ist, erklärt der Jurist im Interview.


"Das beste Gesetz ist nichts wert, wenn es nicht konsequent angewendet wird."

Vegpool: Sehr geehrter Herr Prof. Bülte, in den letzten Jahrzehnten kamen unzählige Fälle von Tierquälerei in deutschen Tierhaltungen ans Tageslicht. Uns machen solche Fälle immer wieder fassungslos und wir fragen uns: Ist das deutsche Tierschutzgesetz überhaupt stark genug, um Tiere in der kommerziellen Tierhaltung vor Qualen zu schützen?

Prof. Dr. Jens Bülte Wenn Sie mit „stark genug“ meinen, ob die gesetzlichen Vorgaben ausreichen: grundsätzlich reichen sie aus. Eine Tierhaltung, die dem deutschen Tierschutzgesetz entspricht, kann keine Intensivtierhaltung sein. Die derzeit in Europa verbreitete gewerbliche Massentierhaltung erlaubt keinen artgerechten Umgang mit Tieren, wie ihn das deutsche Tierschutzgesetz zwingend vorschreibt.

Es gibt sicherlich in vielen Bereichen der Rechtssetzung erhebliches Verbesserungspotential, aber das Kernproblem liegt im grundlegend unzureichenden Vollzug des Tierschutzrechts. Das beste Gesetz ist nichts wert, wenn es nicht konsequent angewendet wird.

Vegpool: Selbst bei vorsätzlicher und systematischer Tierquälerei gehen kommerzielle Tierhalter vor Gericht oft straffrei aus und können sogar weiterhin Tiere halten. Das haben Sie in einer Auswertung strafrechtlicher Gerichtsentscheidungen herausgefunden. Sie sprechen in dem Zusammenhang auch von „Agrarkriminalität“. Hat sich in den letzten Jahren etwas gebessert? Wie kriminell sind kommerzielle Tierhalter in Deutschland heute?

Prof. Dr. Jens Bülte: Der Begriff der Agrarkriminalität stammt nicht von mir und ist wertneutral. Es gibt Jugendkriminalität, Alterskriminalität, Wirtschaftskriminalität oder Verkehrskriminalität, ohne dass die Angehörigen dieser Gesellschaftsbereiche irgendeine besondere Affinität zu strafbarem Verhalten hätten. Es gibt in jedem Lebensbereich Kriminalität. Ob sich das in den letzten Jahren in der gewerblichen Tierhaltung gebessert hat, ist schwer zu sagen, weil es meines Wissens nach keine vergleichenden Studien gibt. Möglicherweise werden Missstände, die früher als notwendige Begleiterscheinungen einfach akzeptiert wurden oder nicht sichtbar waren, heute kritischer betrachtet.

Ich denke nicht, dass kommerzielle Tierhalter krimineller oder weniger kriminell sind als andere Unternehmer. Sie müssen aber bei Gesetzesverletzungen deutlich seltener und mit ggf. weniger intensiven bußgeldrechtlichen oder strafrechtlichen Sanktionen rechnen.

Tierschutz-Verfahren aus abenteuerlichen Gründen eingestellt

Vegpool: Sehen Sie kriminelle Strukturen auch bei den zuständigen Behörden, den Staatsanwaltschaften oder gar in der Politik?

Prof. Dr. Jens Bülte: Mit dem Begriff der kriminellen Strukturen bin ich vorsichtig, mir scheint er zu unklar. Deutlich wird aber aus einer ganzen Reihe von Strafverfahren, dass manche Veterinärbehörden aus Überlastung, Resignation, Desinteresse oder sonstigen Gründen trotz schwerwiegender Verstöße gegen Tierschutzrecht ihre Pflicht zum Einschreiten nachhaltig und wiederholt verletzt haben.

Staatsanwaltschaften haben Verfahren aus Gründen eingestellt, die mit abenteuerlich noch freundlich umschrieben sind. So hat eine Staatsanwaltschaft bezweifelt, dass verletzte Küken, die in einen Eimer geworfen wurden und dort erstickten, erheblich und länger andauernd gelitten haben. Wenn zusätzlich von politischen Akteuren aus offenkundig wirtschaftlichen Erwägungen zur Zurückhaltung im strafrechtlichen Umgang mit den Unternehmern gemahnt wird, dann schadet das der Akzeptanz des Rechtsstaats im Allgemeinen.

Vegpool: Oft werden private Haustierhalter für leichte Tierschutzvergehen viel härter bestraft als kommerzielle Landwirte, die Tiere zu Tode quälen. Woran liegt das?

Prof. Dr. Jens Bülte: Diese Frage ist schwer zu beantworten. Ein Grund könnte sein, dass die Entscheidungsträger bei Staatsanwaltschaften und Gerichten das Quälen und Töten von Tieren ohne kommerziellen Hintergrund als sinnlos ansehen. Das Quälen von Tieren zur Nahrungsproduktion wird dagegen als notwendiges Übel hingenommen, um sich als Konsument nicht selbst als Teil des Problems erkennen zu müssen.

"Ein guter Anfang wäre es, geltendes Recht anzuwenden."

Vegpool: Was müsste geschehen, damit Tiere in Deutschland tatsächlich vor Quälerei geschützt und kriminelle Tierhalter vom Staat zur Rechenschaft gezogen werden – auch in der kommerziellen Tierhaltung?

Prof. Dr. Jens Bülte: Ein guter Anfang wäre es, geltendes Recht anzuwenden. Dabei wäre es wichtig, dass auch die Veterinärbehörden sich ihrer Möglichkeiten im Ordnungswidrigkeitenverfahren bewusst werden. Dort kann nämlich nicht nur gegen denjenigen ein Bußgeld verhängt werden, der selbst ein Tier misshandelt, sondern auch gegen Unternehmen und Entscheidungsträger vorgegangen werden. Dazu gehört auch, dass alle Gewinne eingezogen werden können, die z.B. mit einem illegalen Tiertransport gemacht werden. Hier muss der Grundsatz konsequent durchgesetzt werden, dass illegales Verhalten sich nicht lohnen darf.

Vegpool: In einigen Bundesländern gibt es ein Verbandsklagerecht, mit dem Tierschutzorganisationen im Namen der Tiere vor Gericht ziehen können. Was bedeuten Verbandsklagerechte für den Tierschutz?

Prof. Dr. Jens Bülte: Das Verbandsklagerecht gibt anerkannten Naturschutzverbänden die Möglichkeit in einem Verwaltungsverfahren als Prozesspartei tätig zu werden. Verbände können Mitwirkungs- und Informationsrechte geltend machen und vor den Verwaltungsgerichten gegen Behörden klagen, die ihre Schutzpflichten aus dem Tierschutzrecht nicht erfüllen.

Vegpool: Meist sind es nicht die Behörden, sondern Journalisten, die Missstände ans Tageslicht bringen. Einige politische Parteien (darunter CDU, FDP und AFD) versuchen seit Jahren, Undercover-Journalismus im Tierschutzbereich zu kriminalisieren – und damit zu verhindern, dass Skandale an die Öffentlichkeit gelangen. Drohen den Aufdeckern in Deutschland bald Strafen?

Prof. Dr. Jens Bülte: Dass Whistleblowern hier in Zukunft eher Strafe droht als in der Vergangenheit, sehe ich nicht. Die Forderung nach einer besonderen Strafverfolgung für Stalleinbrüche aus dem Koalitionsvertrag von 2017 ist – soweit ich sehen kann –, verstummt, nicht zuletzt weil sie aus Kreisen von Strafrechtlern ausschließlich zu Unverständnis und Spott geführt hat.

Dennoch ist eine strafrechtliche Rechtfertigung des Eindringens in Ställe eher die Ausnahme als die Regel. Wer zu einer solchen Maßnahme greift, muss vorher alle anderen Mittel ausgeschöpft haben, insbesondere muss er vorher die Behörden informiert und ihnen die Missstände glaubhaft gemacht haben. Das ist aber oft gar nicht so einfach, wenn man keine Bilder hat…


Fragen: Kilian Dreißig, per E-Mail.

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Prof. Jens Bülte über Agrar-Kriminalität in Deutschland
Letzter Beitrag: 07.08.2023, von Thula.

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Autor: Redaktion

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