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Bundesrechnungshof rügt Klöckners Tierwohllabel

Eine Schweinemast
Der Bundesrechnungshof kritisierte das staatliche Tierwohllabel heftig. (Symbolbild) Bild: pixabay.com

Es war eines der Prestige-Projekte von Agrarministerin Julia Klöckner (CDU): Das Tierwohllabel. Jetzt hat es einen heftigen Dämpfer erlitten. Nicht etwa durch Opposition oder Tierschützer, die das "Pseudo-Siegel" von Anfang an aufgrund seiner Zahnlosigkeit kritisieren - sondern durch eine Rüge des Bundesrechnungshofes.

Die Bundesbehörde kritisiert, dass die Wirtschaftlichkeit des Siegels nicht ausreichend geprüft worden sei. Es sei nicht klar, welche Kosten ein solches Siegel verursachen würde, damit verstoße es gegen das Haushaltsrecht.

Der Süddeutschen Zeitung liegt ein Bericht des Bundesrechnungshofes vor, der empfiehlt, die Einführung eines freiwilligen, staatlichen Tierwohlkennzeichens "vorerst nicht weiter voranzutreiben" [1].

Der Bundesrechnungshof regt dazu an, Alternativen zu prüfen. Eine Anhebung gesetzlicher Mindeststandards in der Tierhaltung sei ein sicherer und billigerer Weg, um mehr Tierwohl zu erreichen. Dafür bedürfe es keiner Freiwilligkeit - und es könnte dem Steuerzahler allein beim Thema Schweinehaltung bis zu 165 Millionen Euro sparen.

Opposition und Tierschützer kritisieren seit Jahren, dass die Politik des Landwirtschaftsministeriums seit Jahren echte Verbesserungen für die Tiere in deutschen Tierhaltungen blockiere.

Man wolle die gesetzlichen Tierschutz-Standards offenbar weiter gering halten, um Tierwohl-Leistungen dann aus Fördermitteln zu finanzieren, so Grünen-Politikerin Renate Künast der Süddeutschen Zeitung.

Trotz aller Kritik: Julia Klöckner ist bestrebt, das Tierwohllabel noch vor der Bundestagswahl im Herbst zu verabschieden.

Aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) heißt es, das Tierwohllabel sei eine Initiative für mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit.

Der Jurist und Strafrechtler Prof. Dr. Jens Bülte beklagte im Interview mit Vegpool bereits im vergangenen Jahr, dass Tierquälerei in der gewerblichen Tierhaltung viel zu oft straffrei bliebe - oft mit den abenteuerlichsten Begründungen.

Mit Blick auf die Tierschutzgesetze hält er die Intensivtierhaltung in Deutschland für rechtswidrig. Die besten Gesetze seien nichts wert, wenn sie nicht durchgesetzt würden.

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Bundesrechnungshof lehnt Tierwohllabel ab
Letzter Beitrag: 01.04.2021, von Vegbudsd.

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Autor: Redaktion

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