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"Bahnbrechender Erfolg": Bundesverfassungsgericht stärkt Klimaschutz

Ein Schild mit der Aufschrift "There is no Planet B".
Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klimaklagen für teilweise begründet erklärt. Bild: pixabay.com

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute mehrere Klimaklagen für teilweise begründet erklärt. Mehrere Einzelkläger und Verbände hatten gegen Teile des Bundes-Klimaschutzgesetzes geklagt - und waren damit erfolgreich!

Klimaexperten sprechen von einem "bahnbrechenden Erfolg". Denn das Bundesverfassungsgericht bestätigte: Die Klimaziele von Paris sind rechtlich verbindlich. Der Gesetzgeber sei durch das Staatsziel Umweltschutz und die grundrechtliche Freiheit dazu verpflichtet, einen vorausschauenden Plan zu entwickeln, um mit möglichen Restemissionen sorgsam umzugehen.

Nach der bisherigen Klimapolitik sei das verbleibende Klima-Budget bis 2030 aufgebraucht und das Klima-Ziel von Paris (Begrenzung der Klimaerwärmung auf 1,5 Grad) nicht erreichbar. Die Klimapolitik müsse daher stark beschleunigt werden.

Für Professor Felix Ekardt und die Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Franziska Heß, die die Klage vertreten haben, ein großer Erfolg.

"Unsere Klage hat aufgezeigt, dass grundrechtlich Nullemissionen dramatisch früher nötig sind als bisher anvisiert und das Paris-Ziel grundrechtlich verbindlich ist. Zwar hat die Politik demokratische Entscheidungsspielräume. Diese erlauben es verfassungsrechtlich jedoch nicht, die physischen Grundlagen menschlicher Existenz aufs Spiel zu setzen und damit auch die Demokratie zu untergraben."

Die Klimakatastrophe wird zu häufigeren Waldbränden führen.
Die Klimakrise gefährdet auch die Lebensgrundlagen der Menschheit. Bild: pixabay.com

Das drohe angesichts der "unambitionierten" Politik jedoch. Die Juristen prüfen daher, zusätzlich Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzulegen.

Das Klagebündnis von SFV, BUND und vielen Einzelklägern hatte im November 2018 Verfassungsbeschwerde wegen der ihrer Ansicht nach völlig unzureichenden deutschen Klimapolitik erhoben. Diese verletze die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Existenzminimum und Eigentum.

Unter den Einzelklägern sind Prominente wie der Schauspieler Hannes Jaenicke, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Josef Göppel (CSU) und der Energieexperte Professor Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin.

Prof. Quaschning bezeichnete im Interview mit Vegpool.de eine vegane Ernährung als besonders günstig fürs Klima. Zum Interview.

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BVerfG: Klima-Klagen teilweise begründet
Letzter Beitrag: 07.09.2021, von Sunjo.

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Autor: Redaktion

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