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Abmahnung: FragDenStaat darf staatliches Glyphosat-Gutachten nicht veröffentlichen

Die Bundesregierung hat FragDenStaat abgemahnt.
Die Bundesregierung hat FragDenStaat abgemahnt. Bild: K/Vegpool

Die Bundesregierung hat das Transparenzportal "FragDenStaat" wegen der Veröffentlichung eines staatlichen Gutachtens über Krebsrisiken des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat abgemahnt. Als Begründung wird ein Verstoß gegen das Urheberrecht genannt.

Kritiker sehen dies als Vorwand, um die Veröffentlichung pikanter Informationen zu unterbinden. Sie vermuten einen Missbrauch des Urheberrechts als staatliches Mittel zur Zensur.

FragDenStaat.de ist ein Onlineportal der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V., die sich für Informationsfreiheit einsetzt. Die Organisation hatte das Gutachten über Glyphosat aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes vom staatlichen Bundestinstitut für Risikobewertung (BfR) erhalten - und anschließend veröffentlicht.

Das BfR wirft FragDenStaat nun vor, mit der Veröffentlichung des Gutachtens gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben. Zuvor hatte das BfR bereits den MDR im Rahmen der Glyphosat-Berichterstattung wegen vermeintlicher Urheberrechts-Verstöße verklagt - und dafür 80.000 Euro für Anwälte ausgegeben. [1]

Das BfR untersteht dem Landwirtschaftsministerium von Julia Klöckner (CDU), deren Vorgänger, Christian Schmidt (CSU) sich in der EU-Kommission vehement für die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat stark gemacht hat. Entgegen der Vereinbarungen mit der damaligen Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hatte er im Alleingang für Deutschland mit "Ja" zur Zulassung gestimmt. [2].

Kritiker werfen dem BfR vor, es hätte sich bei der Erstellung des Gutachtens bei der Industrie bedient und regelrecht "abgeschrieben" [3]. Bei der Wiederzulassung von Glyphosat im vergangenen Jahr ging da BfR von einer niedrigeren Krebsgefahr aus als die Internationale Krebsforschungsagentur. Diese hat Glyphosat 2015 als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft. [4]

Bei der Abmahnung von FragDenStaat bedient sich die Bundesregierung einer Gesetzeslücke im Urheberrecht. Zwar sind Gesetze und Verordnungen nicht urheberrechtlich geschützt - allerdings gilt die Regelung nicht für sämtliche staatliche Veröffentlichungen.

FragDenStaat möchte sich aber nicht geschlagen geben und hat eine negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Berlin eingereicht. Nötigenfalls wolle man bis vor den Europäischen Gerichtshof gehen.

Doch auch wenn dieser zugunsten der Open Knowledge Foundation entscheiden sollte, verzögert die Bundesregierung eine öffentliche Debatte rund um das Krebsrisiko von Glyphosat und die Rolle, die Politik und Agrar-Lobby bei der Wiederzulassung gespielt hat.

FragDenStaat ruft nun die Besucher des Portals dazu auf, ebenfalls Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu stellen, um Einblick in das Gutachten der Bundesregierung zu erhalten. Damit wolle man auch ein Zeichen gegen den Missbrauch des Urheberrechts zu Zwecken der Zensur setzen (Hashtag: #Zensurheberrecht). Zur Aktion auf FragDenStaat.de

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4,4/5 Sterne (9 Bew.)
AUTOR: KILIAN DREIßIG
Vegane Lebensweise vereint Klimaschutz, Tierschutz und Lebensqualität. Gründe genug, mich als Journalist damit zu beschäftigen.

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