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Gericht bestätigt: Wanderzirkus bekommt keinen Stellplatz vor Berliner Olympiastadion

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Der umstrittene Weihnachtszirkus wurde wegen seiner Tierhaltung kritisiert (Symbolbild) Bild: pixabay.com

Schon im vergangenen Winter wollte das Land Berlin einem Weihnachtszirkus den Stellplatz vor dem Olympiastadion verweigern (wir haben berichtet). Damit solle der Tierschutz in der rot-rot-grün regierten Hauptstadt gestärkt werden, hieß es damals. Tierschützer haben diesen Schritt begrüßt, zumal der Weihnachtszirkus seit Jahren wegen seiner Tierhaltung in der Kritik stand.

Doch das Verwaltungsgericht hat Ende 2018 in einem Eilverfahren entschieden, dass der Wanderzirkus den Stellplatz aufgrund der jahrelangen Vergabepraxis weiter nutzen dürfe. Schließlich trete er dort seit mehr als 25 Jahren auf. Das Land dürfe den Weihnachtszirkus nicht mit Verweis auf den Tierschutz blockieren.

Eine herbe Schlappe für den Tierschutz in Berlin. Doch damit wollten sich die Zuständigen offenbar nicht zufriedengeben.

Stellplatz wird zum Parkplatz - kein Zirkus 2019

Inzwischen haben sich die Bedingungen geändert. Wie es aussieht, hat der von Tierschützern vielfach kritisierte Weihnachtszirkus offenbar keine Chance mehr, im Jahr 2019 erneut vor dem Berliner Olympiastadion aufzutreten.

Der Verweis auf das Tierschutzgesetz hat 2018 offenbar nicht genügt, um das Gericht zu überzeugen. Doch inzwischen haben sich die Bedingungen geändert - durch eine Umwidmung der ehemaligen Stellfläche.

Hintergrund: Der Stellplatz gehört dem Land Berlin, das ihn an eine GmbH verpachtet hat, die ihn bislang zu verschiedenen Zwecken vermieten konnte, wobei Berlin ein Mitspracherecht behielt. Anfang 2019 hat Berlin den Pachtvertrag mit dem Pächter geändert, sodass diese den Platz ab dem 1. Januar 2019 nur noch als Parkplatz vermieten darf.

Der erneute Antrag des Zirkus wurde daher im Juni 2019 abgelehnt. Dagegen hat der Antragsteller Eilrechtsschutz begehrt. Die 1. Kammer des Verwaltungsgericht hat diesen Antrag am 12. August 2019 abgelehnt. Der Zirkus könne sich nicht mehr auf die bisherige Vergabepraxis berufen. In der Umwidmung des bisherigen Stellplatzes zum Parkplatz sei rechtlich nichts zu beanstanden. (Beschluss der 1. Kammer vom 12. August 2019 (VG 1 L 233.19))

Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Damit scheinen Tierschützer in Berlin endlich einen kleinen Erfolg verzeichnen zu können. Seit vielen Jahren wird die Haltung von (Wild-)Tieren in Zirkussen kritisiert. Auch der besagte Weihnachtszirkus vor dem Berliner Olympiastadion war immer wieder in die Kritik von Tierfreunden geraten.

Kommentar: Dass das Tierschutzgesetz nicht ausreicht, um den Auftritt eines umstrittenen Zirkus zu verhindern, ist dagegen bezeichnend. Erst die Umwidmung des früheren Stellplatzes zum Parkplatz kann offenbar einen erneuten Auftritt des umstrittenen Weihnachtszirkus vor dem Olympiastadion verhindern.

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AUTOR: KILIAN DREIßIG
Vegane Lebensweise vereint Klimaschutz, Tierschutz und Lebensqualität. Gründe genug, mich als Journalist damit zu beschäftigen.

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